Staatlich anerkannter Erholungsort

im Oberlausitzer Bergland

Bürgerbeteiligung in Cunewalde

Projekt "Öffentliche Bekanntmachungen im Wandel - CBZ 2025"

Gründung des Bürgerrates - Machen Sie mit!

Wir wollen einen Bürgerrat zum Projekt gründen. Dieser wird sich mit verschiedenen Themen rund um die Öffentlichkeitsarbeit der Gemeinde Cunewalde befassen. Wie soll unser Amtsblatt in Cunewalde künftig aussehen? Was kann transparenter oder einfacher gestaltet werden? Wie soll Bürgerbeteiligung in Cunewalde aussehen? Was wünscht Ihr euch? Alles Fragen, welche im Bürgerrat angegangen werden sollen.

Der Bürgerrat soll circa ein Mal im Monat zusammenkommen. Die Teilnehmer werden mit dem aufsuchenden Losverfahren bestimmt. Weiterhin müssen die Mitglieder Bürger der Gemeinde Cunewalde sein und sich einer der vier Gruppen zuordnen können:

Gruppe 1: Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren
Gruppe 2: Junge Eltern mit Kindern im Alter bis zu 12 Jahren
Gruppe 3: Senioren
Gruppe 4: Personen aus der Wirtschaft, dem Vereinsleben und sonstigen öffentlichen Leben der Gemeinde

Bringen auch Sie Ihre Gedanken und Wünsche ein. Werden Sie Teil des Bürgerrates!        Mitmachen

Bitte füllen Sie das Kontaktformular unter "Mitmachen" vollständig aus und geben Sie an, welcher Gruppe Sie sich zuordnen (mindestens eine Gruppe).

Jugendliche im Bürgerrat

Sicherlich kann sich der ein oder andere noch nicht so richtig vorstellen, was der Bürgerrat macht und wie alles genau ablaufen soll. Im Video möchten wir das gerne noch einmal näher bringen.

Satzung zur Bürgerschaftlichen Beteiligung der Gemeinde Cunewalde

In der Gemeinderatssitzung vom 19. Juni 2024 wurde die Satzung zur Bürgerschaftlichen Beteiligung in der Gemeinde Cunewalde beschlossen. Sie stellt die Grundlage für das Projekt "Öffentliche Bekanntmachungen im Wandel - CBZ 2025" dar.

Weitere Infos zu Satzung und Beschluss finden Sie hier!

Ansprechpartner:

Amtsleiterin Frau Katharina Jurschik 035877 / 23029 buergeramt@cunewalde.de
Projektmitarbeiter Herr August Bierke 035877 / 23027  

 

 

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.