Winterdienst in der Gemeinde Cunewalde
Wissenswertes und Informationen
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Damit Gemeindeverwaltung und Bürger den kommenden Winter wieder Hand in Hand begegnen können, nachfolgend unser bewährtes Merkblatt für Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit der Räum- und Streupflicht auf Straßen, Gehwegen und Parkplätzen.
Wir bitten unsere Bürger um Beachtung, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet wird.
- Rechtsgrundlagen
- Sich daraus ergebende Verantwortlichkeiten
Die Gemeinde ist zuständig für: Alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit, soweit dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist (§ 51 Abs. 4 Sächsisches Straßengesetz).
Der Grundstückseigentümer ist zuständig für: Gehwege, bzw. Straßenrandstreifen bis zu 1,5 m Breite, untergeordnete Straßen und Wege, straßenbegleitende Parkplätze, Mülltonnenaufstellflächen (Pflichten gemäß Straßenreinigungssatzung)
- Zusätzliche Eigenverpflichtung der Gemeinde
- ÖPNV-Haltestellen
- Winterdienst nach Dringlichkeitsstufe gemäß Beschluss GR 11/2019, veröffentlicht in CBZ 11/2019.
Wie können Bürger, Grundstückseigentümer und Unternehmer zum optimalen Ablauf des Winterdienstes beitragen?
> Bürger:
- Presse- und Medieninformationen beachten! (Wetterbericht, Internet, Infokanal)
- Vorsorge treffen (rechtzeitig Einkäufe, Apothekengänge usw. erledigen)
- Gegenseitige Rücksichtnahme
- Vermeidung nicht notwendiger Gänge und Fahrten bei Schnee- und Eisglätte bzw. Unwettersituationen
- Fahrzeuge so parken, dass der Winterdienst und Ver- und Entsorgungsfahrzeuge nicht behindert werden, notfalls Sammelparkplätze nutzen (Wendestellen = Parkverbot). Werden Straßen und Wendestellen durch Fahrzeuge zugeparkt, erfolgt kein Winterdienst durch die Gemeinde.
- Der Winterdienst erfolgt nach einem festen Tourenplan, der nicht auf Anruf geändert werden kann.
> Gewerbetreibende:
- Kundenparkplätze und -parktaschen räumen und für Kunden freihalten.
- Firmen- und Mitarbeiterfahrzeuge möglichst nicht im öffentlichen Verkehrsraum abstellen (Verkehrsraum ist durch Schneemassen eingeengt. Zulieferverkehr sowie Ver- und Entsorgungsfahrzeuge und Räumungsfahrzeuge müssen ungehindert passieren können.)
> Grundstückseigentümer:
- Halten Sie ausreichend Streumittel vor, beschaffen Sie sich eigenes Räumgerät.
- Sorgen Sie dafür, dass Straßenrinnen, Straßeneinläufe sowie Hydranten von Eis und Schnee sowie Unrat freigehalten werden.
- Anlieger untergeordneter Straßen (Dringlichkeitsstufe „II“ und insbesondere „III“ bitte selbst vorsorgen! (Dienstleister beauftragen, Nachbarschaftshilfe vereinbaren, ausreichende Eigenausstattung mit Räumgerät und selbst Hand anlegen)
- Sorgen Sie bitte selbst (wenn notwendig auch durch Fremdleistungen) für die Erreichbarkeit Ihres Grundstückes, z. Bsp. für Pflegedienste, Dialysefahrten.
- Fahrzeuge so parken, dass der Winterdienst nicht behindert wird (Wendestellen = Parkverbot).
- Räumgut gehört nicht auf die Fahrbahn.
- Lichtraumprofil immer so frei halten, damit die Räumfahrzeuge ungehindert arbeiten können.
- Wenn keine Fahrbahnbreite oder kein Lichtraumprofil von 3,5 m garantiert ist, dürfen die Straßen nicht mit Räumfahrzeugen befahren werden (Versicherungs- und Haftungsfrage)!
- Verständnis aufbringen! (für technologisch bedingte Räumgutablagerungen an möglicherweise frisch geschippten Grundstückseinfahrten)
- Mülltonnen bei Blitzeis oder massivem Schneefall an eine für das Entsorgungsfahrzeug befahrbare Stelle bringen (z. Bsp. Hauptstraße oder zugewiesener Aufstellplatz) notfalls Reservebehälter nutzen.
- Aufstellflächen für Mülltonnen sind durch Anwohner eigenständig zu räumen.
- Ansprechpartner für Probleme im Zusammenhang mit der Müllentsorgung ist das Abfallwirtschaftsamt des LRA Bautzen, Tel.: 03591 525170299 (allgemeine Beratung), das beauftragte Entsorgungsunternehmen OLE, Tel.: 035939 81394 oder 81792 oder Werkstoffentsorgung Simone Goldbohm, Halbendorf, Tel.: 035932 32465 nicht die Gemeinde Cunewalde.
Besondere Hinweise für den kommenden Winter:
- Anlieger (beiderseits) an Straßen mit neu errichtetem Gehweg: Denken Sie an Ihre satzungsgemäße Räum- und Streupflicht!
- Bei hohem Schneeaufkommen Fahrzeug nicht in schmalen Nebenstraßen (z. B. Erlenweg, ASS) abstellen, sonst ist kein Räumdienst möglich.
- Bitte vorhandene Parkplätze nutzen, auch wenn dies einen kleineren Fußweg erfordert!
- Auf dem Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse erfolgt über den gesamten Verlauf kein Winterdienst !
- Folgende Auffangparkplätze werden vorrangig geräumt und vorgehalten:
- Gewerbegebiet Obercunewalde (Bahnhofsgelände)
- Schützenplatz Mittelcunewalde
- ehem. Werk I Obercunewalde
- Parkplatz Zieglertal ehem. Post
- Gartenstraße 2
Ihr Bürgermeister Thomas Martolock