Staatlich anerkannter Erholungsort

im Oberlausitzer Bergland

Öffentliche Bekanntmachungen

Gemeindeverwaltung Cunewalde

Hinweis: Alle amtlichen Bekanntmachungen werden im Amtsblatt Czorneboh-Bieleboh-Zeitung veröffentlicht. Auf dieser Seite sind in der Regel Bekanntmachungen, für die eine zusätzliche Publikationspflicht besteht.

Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG für 2023

Die Gemeinde Cunewalde weist im nachfolgenden auf die Bekanntmachung nach §14 Abs. 2 des SächsKitaG hin:

>> zur Öffentlichen Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024

Die Gemeinde Cunewalde weist im nachfolgenden auf die Festsetzung und Entrichtung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 hin:

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Öffentliche Bekanntmachung zu beantragenden Datenübermittlungssperren

Die Meldebehörde weist im nachfolgenden auf zu beantragende Datenübermittlungssperren hin:

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Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse

Sehr geehrte Tierhalterinnen und Tierhalter,

bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalterin und Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind. Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:

  • eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall,
  • die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung,
  • die Gewährung von Beihilfe und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.

Weitere Informationen siehe hier

Energieeffiziente Modernisierung der Straßenbeleuchtung in 02733 Cunewalde, OT Weigsdorf-Köblitz, Oberlausitzer Straße, Bornweg und Matschenstraße

Die Durchführung der Maßnahme erstreckt sich auf den Zeitraum vom 16.05.2022 bis 07.10.2022 und beinhaltet die Demontage der alten Leuchten sowie die Montage neuer LED-Leuchten an Bestandsmasten zur Verbesserung der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur.

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat

Erschließungsverbesserung Friedensaue

Im Rahmen der Baumaßnahme wird die vorhandene Erschließungsstraße des Geschosswohnungsbaues im Bereich der Friedensaue geringfügig erweitert. Den Abschluss der Erschließungsstraße bildet ein Wendehammer. Zwischen dem Wendehammer und der benachbarten Kindertagesstätte wird eine fußläufige Wegeverbindung angeordnet. Medien werden im Zuge der Baumaßnahme erneuert bzw. erweitert. Die Durchführung der Maßnahme erstreckt sich über den Bauzeitraum vom 01.09. bis 03.12.2021. Zielstellung der Maßnahme ist es, eine Verbesserung der derzeitigen öffentlichen Erschließungssituation des vorhandenen Geschosswohnungsbaues im Bereich der Friedensaue zu erlangen.

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.

Fertiggestellte Maßnahme: Sanierung Stützmauer Gedenkanlage "Die Trauernde"

Mit der Durchführung der Baumaßnahme erfolgt die Sanierung der Natursteinmauer, welche für den Erhalt der Gedenkanlage "Trauernde Frau" notwendig ist. Für die Sanierung ist ein Bauzeitraum von 4 bis 6 Wochen vorgesehen.

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.

Grundhafter Ausbau Gemeindestraße Kirchweg (1. BA)

Die Durchführung der Maßnahme erstreckt sich über den Bauzeitraum vom 07.06. bis 25.09.2021. Mit dem Ausbau erfolgt der bedarfsgerechte Erhalt der Gemeindestraße und deren Anpassung an veränderte Nutzungsansprüche. Zielstellung der Maßnahme ist es, eine Verbesserung der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur und der Mobilität zu erreichen.

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.

Förderung Aufforstung Waldflächen der Gemeinde Cunewalde

Die Aufforstung der kommunalen Waldflächen der Gemeinde Cunewalde wird unterstützt vom Staatsbetrieb Sachsenforst und gefördert durch das Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen (Europäischer Landwirtschaftsfonds).

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.

Retentionsfläche in Cunewalde Am Frühlingsberg – Überleitungsgraben

Mit der Maßnahme soll für den Fall eines Starkregenereignisses eine Bypasslösung zwischen dem verrohrten Fließgewässer in der Schönberger Straße und dem Retentionsraum am Frühlingsberg geschaffen werde. Dies soll zu einer Entlastung des Schönberger Wassers in der darunter liegenden Ortslage führen.

Die Durchführung der Maßnahme ist für den Sommer 2023 vorgesehen.

 

 

Gewässerunterhaltungsplan Cunewalde

Zielstellung des für die Gemeinde Cunewalde zu erarbeitenden Planwerkes ist die räumliche Verortung von wiederkehrenden Pflegeleistungen zur Unterhaltung von ausgewiesenen Gewässern in der Ortslage, welche sich in der Unterhaltungslast der Kommune befinden.

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.

Fertiggestellte Maßnahme: Abbruch Wohnstallhaus Hauptstraße 10

Zielstellung ist es, nach Abbruch des einsturzgefährdeten Gebäudes eine direkte Wegverbindung vom Radweg über die Peterdörfelstraße bis zu Hauptstraße anzulegen. Damit soll die schwierige Verkehrssituation im Knotenbereich der S 115/Bahnhof- und Peterdörfelstraße/Zufahrt zum Gemeinde- und Bürgerzentrum für Fußgänger und Radfahrer entspannt werden.

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.

Fertiggestellte Maßnahme: Modernisierung Versorgungszentrum Hauptstraße 119

Zielstellung sind Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen in der Praxiseinheit im Erdgeschoss.

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde.